Die Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts
Hierbei handelt es sich um Behandlungen zu Heilzwecken am "Kranken". Umgangssprachlich Heilmassage genannt. Das heißt Menschen, welche eine ärztlich diagnostizierte Erkrankung vorweisen werden durch einen medizinisch ausgebildeten Therapeuten (Heilmasseur) behandelt. Du benötigst eine ärztliche Verordnung und kannst die erhaltenen Massagen bei deiner Krankenkasse, (nach Bewilligung), einreichen. Bitte wähle im Onlineterminkalender im Menüpunkt Heilmassage, die gewünschte Massage aus.
Teilweise Rückverrechnung bis zu 80% des Kassenbetrages mit der WGKK, NGKK, BVA, SVS oder du hast eine private Krankenversicherung (z.B. Uniqa). Hier wird bis zu 100% refundiert. Bitte bei der vorhandenen Versicherung nachfragen.
Bitte beachte, dass die bewilligte Verordnung ohne Inanspruchnahme, je nach Krankenkasse nach einer gewissen Zeit verfällt. Z.B. NGKK 4 Wochen
Das bedeutet, dass die 1. Behandlung innerhalb dieser Zeit begonnen werden muss.
Folgende Leistungen im Zuge der Heilmassage in der Massagepraxis Lassdichmassieren:
Heilmassage ist eine medizinische Leistung
Hole von deinem Arzt eine Verordnung und bringe sie, mit den aktuellen Befunden, zur ersten Behandlung mit. Ausstellung von einem praktischen Arzt, Orthopäde oder einem Gynäkologe bei Schwangerschaft
Buche online die verordnete Leistung unter dem Menüpunkt "Heilmassage mit ärztlicher Verordnung" und bringe die ausgefüllte Anamnese mit
Nach dem alle 10 verordnete Termine bei mir in Anspruch genommen wurden, reiche ich die Behandlungen bei deiner Krankenkasse ein (SVS, ÖGK). Für die BVA bekommst du eine Leistungsaufstellung
75,- €
93,- €
113,- €
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